Sie haben ein vermutlich hilfsbedürftiges Wildtier gefunden?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Liebe Patientenbesitzer,
unser Team steht Ihnen auch nach den Öffnungszeiten
(wochentags ab 16:30) und am Wochenende 24 Stunden zur Behandlung lebensbedrohlicher Notfälle zur Verfügung. Sie erreichen uns unter den folgenden Nummern:
Emailkontakt: kleintierchirurgie.anmeldung@vetmed.uni-giessen.de
Notdienst Innere Medizin - Notfallnummer: 0151 - 55 02 7008
Wenn Sie einen verletzten Vogel oder einen Jungvogel gefunden haben und nicht sicher sind, um welche Art es sich handelt, könnten Ihnen die Abbildungen auf der Internetseite der Wildvogelhilfe weiter helfen. Von der jeweiligen Vogelart hängt in vielen Fällen das weitere Vorgehen ab. Die am häufigsten gefundenen Vögel sind: Mauersegler, Ringeltaube, Haussperling, Nebelkrähe und Elster.
Dafür ist es notwendig einzuschätzen, ob es sich um einen Jungvogel oder um einen bereits selbständigen Vogel handelt. Bei vielen Vogelarten verlassen die Jungvögel flugunfähig das Nest. Dies ist
ganz natürlich und ist Bestandteil des Feindvermeidungsverhaltens. Hierdurch wird das Risiko verringert, dass alle Jungvögel gleichzeitig einem Fressfeind zum Opfer fallen. Die Jungvögel werden
auf dem Boden weiter von den Eltern versorgt. Sitzt ein Jungvogel auf der Straße oder in einem ähnlichen Gefahrenbereich, so sollte dieser in eine angrenzende Grünanlage und je nach Vogelart ins
Gebüsch bzw. auf einen Baum gesetzt werden. Unsere heimischen Vögel riechen fast nichts, Sie brauchen sich also keine Gedanken wegen eines eventuell an den Jungen haftenden Menschengeruchs zu
machen.
Eine Ausnahme bilden Mauersegler, diese werden nur am Brutplatz von den Altvögeln versorgt. Auch einen jungen Waldkauz bitte nicht mit nach Hause nehmen. Zu viele Jungvögel sterben unnötig durch
gut gemeinte, aber falsche Versorgung in Menschenhand. Deshalb unsere Bitte: Sind Sie bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials unsicher, dann rufen Sie den NABU oder Mitarbeiter der
Wildtierpflegestation in Ihrer Nähe an.
Immer wenn Leib und Leben von Menschen durch eine Rettung gefährdet wäre, z. B. bei einer Rettungsaktion eines Wildvogels, der an einer Schnur im Baum hängt, oder wenn ein Höckerschwan auf einem Gewässer festgefroren ist. Bei einer Stockentenfamilie, die im Stadtzentrum eine Straße überqueren möchte, kann die Polizei den Straßenverkehr regeln, um zu vermeiden, dass die Küken oder die Entenmutter überfahren werden. Das Anhalten auf der Autobahn ist verboten. Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen.
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Telefon Polizeistation: 06421 - 4060
Zentrale Leitstelle Feuerwehr Marburg-Biedenkopf: 06421 - 405-1578
Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind und von unzureichend informierten Spaziergängern
mitgenommen werden. Dabei gilt: Wer auf einen einsam und hilflos wirkenden Jungvogel trifft sollte das Tier auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern es an Ort und Stelle
belassen.
Der Schein trügt häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der Finder eines „aus dem Nest gefallenen“
Jungvogels besonnen die Situation beurteilt und sich möglichst fachkundigen Rat einholt, bevor er handelt. Meist handelt es sich nicht um Waisen, sondern um fast flugfähige
Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Sobald der Mensch sich entfernt, können sich die Eltern wieder um
ihre Kinder kümmern.