Sie haben ein vermutlich hilfsbedürftiges Wildtier gefunden?
Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Dringende und lebensbedrohliche Notfälle können zu jeder Tages- und Nachtzeit vorgestellt werden. Ob es sich im einzelnen Falle um einen Notfall handelt, lassen Sie Ihren Haustierarzt entscheiden.
Zur optimalen Vorbereitung bitten wir in jedem Fall um eine telefonische Ankündigung.
Handelt es sich um Vögel, Reptilien, Amphibien oder Fische wenden Sie sich bitte an die Vogelklinik (Kontakt siehe unten)
Die Anmeldung ist montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:30 Uhr durchgehend telefonisch erreichbar:
Telefon: 0641 / 99 38 666
Außerhalb der Dienstzeiten bitten wir Notfälle unter folgenden Nummern anzumelden:
Innere Medizin: 0151 / 55027008
Chirurgie: 0175 / 2973717
Liebe Patientenbesitzer,
unser Team steht Ihnen auch nach den Öffnungszeiten
(wochentags ab 16:30) und am Wochenende 24 Stunden zur Behandlung lebensbedrohlicher Notfälle zur Verfügung. Sie erreichen uns unter den folgenden Nummern:
Emailkontakt: kleintierchirurgie.anmeldung@vetmed.uni-giessen.de
Notdienst Innere Medizin - Notfallnummer: 0151 - 55 02 7008
Poliklinik (erreichbar 8:00-13:00 und 14:00-17:00 Uhr)
für Terminvereinbarung und allgemeine Informationen
Tel: 0641-99-31400
Email: poliklinik-kvraf@vetmed.uni-giessen.de (In dringenden Notfällen immer anrufen!)
Notfallnummer: 0151 - 55 02 7008
Adresse: Tierklinik, Hollerweg 18, 35392 Gießen
Hilfe für Vogelbabys und verletzte Vögel aller Art. Darum dreht sich alles bei der neu gegründeten Wildvogelpflege im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Gerade Vogelküken werden oft von Tierfreunden gefüttert – das ist gut gemeint, die falsche Pflege schadet aber mehr, als sie nutzt. Vom falschen Futter bis zum Erstickungstod durch Wasser. Die Tierschützerinnen geben Tipps, was man beim Aufpäppeln von Jungvögeln unbedingt beachten sollte..
Wenn Sie einen verletzten Vogel oder einen Jungvogel gefunden haben und nicht sicher sind, um welche Art es sich handelt, könnten Ihnen die Abbildungen auf der Internetseite der Wildvogelhilfe weiter helfen. Von der jeweiligen Vogelart hängt in vielen Fällen das weitere Vorgehen ab. Die am häufigsten gefundenen Vögel sind: Mauersegler, Ringeltaube, Haussperling, Nebelkrähe und Elster.
Dafür ist es notwendig einzuschätzen, ob es sich um einen Jungvogel oder um einen bereits selbständigen Vogel handelt. Bei vielen Vogelarten verlassen die Jungvögel flugunfähig das Nest. Dies ist
ganz natürlich und ist Bestandteil des Feindvermeidungsverhaltens. Hierdurch wird das Risiko verringert, dass alle Jungvögel gleichzeitig einem Fressfeind zum Opfer fallen. Die Jungvögel werden
auf dem Boden weiter von den Eltern versorgt. Sitzt ein Jungvogel auf der Straße oder in einem ähnlichen Gefahrenbereich, so sollte dieser in eine angrenzende Grünanlage und je nach Vogelart ins
Gebüsch bzw. auf einen Baum gesetzt werden. Unsere heimischen Vögel riechen fast nichts, Sie brauchen sich also keine Gedanken wegen eines eventuell an den Jungen haftenden Menschengeruchs zu
machen.
Eine Ausnahme bilden Mauersegler, diese werden nur am Brutplatz von den Altvögeln versorgt. Auch einen jungen Waldkauz bitte nicht mit nach Hause nehmen. Zu viele Jungvögel sterben unnötig durch
gut gemeinte, aber falsche Versorgung in Menschenhand. Deshalb unsere Bitte: Sind Sie bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials unsicher, dann rufen Sie den NABU oder Mitarbeiter der
Wildtierpflegestation in Ihrer Nähe an.
Immer wenn Leib und Leben von Menschen durch eine Rettung gefährdet wäre, z. B. bei einer Rettungsaktion eines Wildvogels, der an einer Schnur im Baum hängt, oder wenn ein Höckerschwan auf einem Gewässer festgefroren ist. Bei einer Stockentenfamilie, die im Stadtzentrum eine Straße überqueren möchte, kann die Polizei den Straßenverkehr regeln, um zu vermeiden, dass die Küken oder die Entenmutter überfahren werden. Das Anhalten auf der Autobahn ist verboten. Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen.
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Telefon Polizeistation: 06421 - 4060
Zentrale Leitstelle Feuerwehr Marburg-Biedenkopf: 06421 - 405-1578
Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind und von unzureichend informierten Spaziergängern
mitgenommen werden. Dabei gilt: Wer auf einen einsam und hilflos wirkenden Jungvogel trifft sollte das Tier auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern es an Ort und Stelle
belassen.
Der Schein trügt häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der Finder eines „aus dem Nest gefallenen“
Jungvogels besonnen die Situation beurteilt und sich möglichst fachkundigen Rat einholt, bevor er handelt. Meist handelt es sich nicht um Waisen, sondern um fast flugfähige
Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Sobald der Mensch sich entfernt, können sich die Eltern wieder um
ihre Kinder kümmern.
Umgang mit verirrten Fledermäusen
NABU: Keine Panik bei Fledermauseinflügen in Wohnungen und Büros
Wetzlar – Seit einigen Tagen häufen sich die Anrufe beim NABU Hessen: Bürgerinnen und Bürger berichten teils aufgebracht, teils fasziniert von kreisenden Fledermäusen in ihren Wohnungen und Büros. Das ist aber kein Grund zur Panik: „Derzeit sind viele Jungtiere unterwegs, die Anfang August flügge geworden sind und sich auf ihren Erkundungsflügen versehentlich in menschliche Behausungen verirrt haben. In der Abenddämmerung fliegen die nachtaktiven Säuger in der Regel von allein wieder hinaus“, erklärt Petra Gatz, Fledermausexpertin des NABU Hessen. In unsere Häuser verirren sich vor allem Zwergfledermäuse, die im Sommer enge Ritzen oder Nischen unter Hausdächern oder an Gebäuden bewohnen. Da die Jungtiere im Auskundschaften optimaler Schlafquartiere noch unerfahren sind, probieren sie verschiedene Hohlräume und Spalten aus. Ein gekipptes Fenster könnte ein geeignetes Quartier versprechen. „Durch einen Fensterspalt einzufliegen, gelingt den Fledermäusen oft problemlos, wieder herauszufinden, ist aber oft schwieriger. Da bieten sich dann Gardinenfalten an, um sich erst einmal auszuruhen, bevor der nächste Ausflugversuch unternommen wird“, so Gatz.
Wer verirrte Fledermäuse in der Wohnung findet, sollte sich erst einmal ruhig verhalten. „Die Flugweise von Fledermäusen wirkt auf viele Menschen etwas befremdlich, da sie auch dicht an uns heranfliegen. Das sind aber Orientierungsflüge und keine Angriffe“, beruhigt Petra Gatz. Eine Gefahr geht von den Fledertieren nicht aus. Lediglich beim direkten Kontakt, z.B. beim Anfassen eines Tieres ist Vorsicht geboten, so Gatz. Bei einer abends im Raum umherfliegenden Fledermaus sollte man das Licht ausschalten, die Zimmertür schließen und alle Fenster weit öffnen. Die meisten Fledermäuse finden dann von selbst wieder hinaus. Falls tagsüber eine Fledermaus gefunden wird, sollte das Tier vorsichtig gegriffen und in einen kleinen Karton verfrachtet werden. „Dabei ist es wichtig, die Fledermaus nur mit einem dicken Handschuh oder einem festen Handtuch anzufassen. Für das Tier ist das eine Stresssituation, in der es sich eventuell mit Bissen wehrt“, erklärt Gatz. Der Karton sollte dann gut verschlossen und in der späten Dämmerung nach draußen gebracht werden. Anschließend kann man ihn öffnen und die Fledermaus behutsam an einen Baumstamm oder an eine Hauswand setzen.
Wer zusätzliche Unterstützung braucht, kann sich beim bundesweiten NABU-Fledermaus-Infotelefon melden. Unter der Telefon-Nummer 030-284984-5000 sind die ehrenamtlichen Fledermausexpert*innen von Montag bis Freitag zwischen 10:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Sie möchten weitere Informationen zu Fledermäusen - rufen Sie uns an!
Monat | Uhrzeit | |
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Januar bis März | Mo. bis Fr. 11 bis 13 Uhr | |
April und Mai | Mo. bis Fr. 10 bis 16 Uhr | |
Juni bis August | Mo. bis Fr. 10 bis 16 Uhr und 19 bis 20.30 Uhr | Sa., So. und Feiertage 11 bis 13 Uhr und 17 bis 19 Uhr |
September und Oktober | Mo. bis Fr. 10 bis 16 Uhr | |
November und Dezember | Mo. bis Fr. 11 bis 13 Uhr | Vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar findet keine Beratung statt. |